Detmold | 20.09.2018

Heute ist Weltkindertag. Diesen Tag möchte die Flüchtlingshilfe Lippe e.V. zum Anlass nehmen, um auf die Situation von geflüchteten (unbegleiteten) Minderjährigen aufmerksam zu machen und für das Recht auf Schule zu streiten.

Wenige Kilometer außerhalb der Bergstadt Oerlinghausen liegt neben dem Segelflugplatz die einzige Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Kreises Lippe. In dieser Einrichtung werden Geflüchtete bis zu zwei Jahre untergebracht. Darunter befinden sich auch Kinder im schulpflichtigen Alter. Der Blick auf die Zahlen der Landesregierung zeigt: Im Juli 2018 waren von 3.189 minderjährigen Geflüchteten, die in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes NRW untergebracht sind, 1.140 bereits länger als drei Monate dort. 220 Kinder und Jugendliche sind seit über einem halben Jahr in den Landeseinrichtungen, 32 seit mehr als einem Jahr. Kinder aus diesen Einrichtungen haben laut Schulgesetz NRW kein Recht auf den Besuch einer Schule. In § 34 (6) wurde zwar ausdrücklich eine Schulpflicht für minderjährige Flüchtlinge festgelegt, auch wenn diese ausreisepflichtig sind. Diese gilt aber nur für Kinder, die in eine Kommune zugewiesen wurden und nicht für Kinder, die in einer ZUE leben müssen.

„Es ist völlig inakzeptabel, wie das Land NRW Kindern der Schulbesuch und somit der Zugang zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe unmöglich macht. Wir halten dies für eine schwere Gefährdung des Kindeswohls. Das Ganze muss insbesondere vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass Deutschland die UN-Kinderrechte ratifiziert hat“, so Jennifer Banke, Mitarbeiterin der Flüchtlingshilfe Lippe e.V. „Viele Kinder in den Landeseinrichtungen wünschen sich sehr, eine Schule besuchen zu dürfen. Dabei geht es neben dem Wunsch nach Wissenserwerb auch um das Bedürfnis, durch einen regelmäßigen Schulbesuch wenige Stunden am Tag die Isolation der Einrichtung hinter sich lassen zu können.“ Die Verantwortliche des Projekts „BeStärkt – Beratung und Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF)“ erklärt weiter: „Es ist schon paradox, dass einerseits der Staat zur Durchsetzung der Schulpflicht schulpflichtige Kinder zum Schulbesuch zwingt und dass andererseits geflüchteten Kindern aus Landeseinrichtungen, die gerne zur Schule gehen würden, das Recht dazu verwehrt wird.“ Deshalb fordert die Flüchtlingshilfe Lippe e.V. das Land NRW und insbesondere die Bezirksregierung Detmold dazu auf, allen Kindern, die im Regierungsbezirk wohnhaft sind, uneingeschränkten Zugang zur Schulbildung zu ermöglichen.

Im Rahmen der Beratungsarbeit zu asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen für Geflüchtete im Kreis Lippe hat die Flüchtlingshilfe Lippe e.V. in Kooperation mit der AKTION MENSCH, der UNO-Flüchtlingshilfe, der Lippischen Landeskirche und der Bürgerstiftung Detmold ein spezielles Beratungsangebot für unbegleitet minderjährige Flüchtlinge geschaffen. Das Projekt nennt sich „BeStärkt – Beratung und Begleitung von umF“. Es gibt auch eine offene Sprechzeit, die dienstags von 14:00 bis 16:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Flüchtlingshilfe Lippe e.V.  stattfindet. Weitere Informationen finden Sie unter: www.fluechtlingshilfe-lippe.de.