Blick durch den Zaun auf die ZUE Oerlinghausen

 

Die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) Oerlinghausen liegt hinter dem Segelflugplatz. Auf dem Gelände der ehemaligen Suchtklinik werden seit 2014 bis zu 500 Geflüchtete untergebracht. Seit Februar 2017 ist der Standort Oerlinghausen eine „Schwerpunkteinrichtung“ für Personen mit einer schlechten Bleibeperspektive. Was dies rechtlich und praktisch bedeutet, können sie auch im Artikel über Gesetzesverschärfungen im Newsletter zur Bundestagswahl 2017 nachlesen.

Wer die Suchtklinik aus Wanderungen in der Umgebung kennt, könnte an eine idyllische Waldrandlage denken und würde die schwierige Situation der Bewohner*innen völlig verkennen. Seit 2015 ist das Gelände eingezäunt und ein Sicherheitsdienst kontrolliert den Ein- und Ausgang der Unterkunft. Die Tore sind verschlossen und man muss von außen erst klingeln bzw. sich von innen erst abmelden, bevor das Tor sich öffnet. Besuche sind den Bewohner*innen seit einiger Zeit oft nicht gestattet. Es gibt neuerdings auch Flutlicht und Überwachungskameras. Die Sammelunterkunft erscheint dadurch mehr und mehr wie ein Gefängnis. Wer die Einrichtung besuchen möchte (und hierzu die Erlaubnis bekommt), den erwarten hinter dem Zaun unzählige Schicksale, die zu Tränen rühren und zugleich Zorn und Fassungslosigkeit über die Zustände in Oerlinghausen erwachsen lassen können.

Das Hausrecht obliegt der Bezirksregierung Detmold, deren Mitarbeiter*innen Büroräume vor Ort haben. Die Einrichtung wird vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) betrieben. Wir waren als Externe mit dem Beschwerdemanagement und der Beratung im Asylverfahren vor Ort.

 

Über die Grenzen der Asylverfahrensberatung in einer Schwerpunkteinrichtung

Laut dem rechtlichen Arbeitsauftrag, dem „fachpolitischen Profil“ ist die Asylverfahrensberatung als „ein von staatlichen Instanzen unabhängiges, spezialisiertes Arbeitsgebiet der Flüchtlingsarbeit“ gedacht. Sie informiert über den Ablauf des gesamten Asylverfahrens – insbesondere in Hinsicht auf Registrierung, Anhörung, Zuweisung, Rechtsmittel sowie Rechte und Pflichten von Asylantragstellern. Dazu zählt auch die Ermittlung von besonderen (Schutz-)Bedarfen. Asylverfahrensberatung beinhaltet daher die enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteur*innen wie Rechtsanwält*innen, Ärzt*innen oder Ehrenamtler*innen. Die Notwendigkeit der Asylverfahrensberatung liegt ihrem Profil zufolge in der „Erhaltung eines Mindestmaßes rechtsstaatlich gebotener Prinzipien (Wächteramt)“ begründet.

Die Umsetzung dieser Aufgaben ist im Rahmen der gegenwärtigen Rechtssprechung zu Asyl und Aufenthalt von großen Herausforderungen geprägt. Die kurzen Rechtsmittelfristen, die lange Verweildauer in Landeseinrichtungen und die restriktiven Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes führen zu teilweise erheblichen Missständen in der Alltagswirklichkeit der geflüchteten Menschen, die durch die Asylverfahrensberatung oftmals nur schwer und manchmal schlichtweg nicht kompensiert werden können. Diese Tatsache trifft umso mehr auf die Situation in Schwerpunkteinrichtungen wie der in Oerlinghausen zu. Wir möchten dies im Folgenden anhand der Beispiele des Zugangs zu Rechtsschutz und zu medizinischer Versorgung deutlich machen. Lassen Sie sich von einer Beraterin vor Ort berichten und fühlen Sie sich in die Situation eines*einer Bewohner*in der ZUE Oerlinghausen ein.